FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Immobilienbewertungen.

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Häufig gestellte Fragen

1. Wofür benötige ich ein Immobilien Wertgutachten?
  • Verifizierung des Kaufpreises einer Immobilie
  • Als Grundlage für die Ermittlung eines Verkaufspreises
  • Als Basis für Kaufpreisverhandlungen
  • Im Zuge des Zugewinnausgleiches bei der Scheidung muss der Wert der Immobilie ermittelt werden.
  • Im Fall von Immobilienerbschaften soll der Wert der Immobilie ermittelt werden
  • Bei einer Schenkung soll der Immobilienwert beziffert werden
  • Sie möchten wissen was Ihre Immobilie in den letzten Jahren an Wert gewonnen hat
  • Viele Banken und Versicherungen benötigen für die Finanzierung ein qualifiziertes Gutachten
2. Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

Erster telefonischer Kontakt

  • Besprechung des Objekts
  • Benennung des Stichtages
  • Grund des Gutachtens (Verkauf, Scheidung etc.)

Ortstermin

  • Besichtigung aller Innenräume und Außenanlagen
  • Schriftliche und Bild Dokumentation
  • Stichprobenartige Aufnahme der Maße zum späteren Vergleich mit den Dokumenten
  • Mängelerfassung

Besorgung der notwendigen Unterlagen

  • Wenn nicht bauseits zur Verfügung gestellt

Ausarbeitung des Gutachtens

  • Einholung weiterer Auskünfte
  • Marktrecherche
  • Verfassen des Gutachtens (2-6 Wochen nach Aufwand)

Versand des Gutachtens

  • Zusendung des ausgearbeiteten und unterzeichneten Gutachtens
  • Zusendung der Unterlagen
  • Rechnung
  • Finale Besprechung bei Besonderheiten
3. Was kostet mich ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten hängen maßgeblich von Aufwand und Umfang bzw. vom Verkehrswert ab. Es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten ein Honorar zu vereinbaren:

1. Honorarvereinbarung nach JVEG (Justizvergütungsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung. Das Honorar bemisst sich nach Stundensätzen, wobei jede Stunde, der für die Gutachtenerstellung erforderlichen Zeit analog § 8 JVEG vom Auftraggeber zu vergüten ist. Entsprechend der Sachgebietsgruppen analog § 9 i.V.m Anlage 1 JVEG gemäß der Honorargruppe 7

2. Honorarvereinbarung nach den veröffentlichten Honorarrichtlinien des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger) in der jeweils gültigen Fassung. Maßgeblich für das Honorar ist der ermittelte Verkehrswert.

3. Die freie Vereinbarung eines Pauschalhonorars bei Auftragserteilung. Diese Möglichkeit der Honorarvereinbarung kommt insbesondere bei Kurzgutachten zum Einsatz.

 

4. Welche Unterlagen muss ich für ein Verkehrswertgutachten zur Verfügung stellen?
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Aktueller Auszug aus der Flurkarte, Lageplan
  • Aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Baugenehmigung(en)
  • Baubeschreibung
  • Energieausweis
  • Aufstellung der Modernisierungsmaßnahmen (möglichst mit Rechnung)
  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten
  • Wohnflächenberechnung, Bruttogrundflächenberechnung, Kubatur
  • Aktuelle Mietverträge und Kontaktdaten der Mieter
  • Bei Erbfällen zusätzlich Testament und Sterbeurkunde
  • Bei Betreuungsfällen zusätzlich Betreuungsurkunde
  • Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:
    1. Teilungserklärung, Aufteilungsplan
    2. Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen
    3. Aktuelle Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan

Adresse

So können Sie mich kontaktieren:

Hilberather Straße 131,
53505 Kalenborn

0176 209 611 49
02643 806 27 64

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